Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zur Bestattung:

Der Verlust eines geliebten Menschen kommt oft plötzlich und unerwartet. Da eine Bestattung nicht wiederholbar ist und viele Dinge in wenigen Tagen zu regeln sind, empfehlen wir Ihnen eine Liste zu erstellen, damit für diesen Tag der Abschiednahme  nichts vergessen wird.

Wir informieren Sie weiterhin über das Bestattungsgesetz, die Kostentragungspflicht, die Wahl eines Bestattungspartners, die Aufgaben eines Bestatters, die Bestattungsvorsorge, die Kosten der Bestattung sowie die Wahl der Bestattungsarten.
 

Bestattungsgesetze und Friedhofsordnungen in Deutschland

In Deutschland ist das Bestattungswesen durch das Bestattungsrecht (in Form von Landesbestimmungen) gesetzlich geregelt. Die Umsetzung der Friedhofsordnung regelt das  Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze sowie  die Leichenverordnungen. Hier ist u. a. geregelt, dass Verstorbene auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Natürlich gibt es auch Einschränkungen. Alternative Bestattungsformen, wie z. B. die  Beisetzung in einem Friedwald sind ebenfalls möglich. So verfügt jedes Bundesland über ein eigenes Bestattungsgesetz. Beispielweise darf in den USA und Niederlande die Urne mit den sterblichen Überresten des Verstorbenen zu Hause aufbewahrt werden. In der Schweiz ist es sogar möglich, die Asche zu verstreuen. Diskutiert wird in Deutschland, ob die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer noch zeitgemäß sind. Eine Änderung bzw. Lockerung dieser Gesetze ist jedoch endgültig noch nicht getroffen.
 
Kostentragungspflicht der Hinterbliebenen
Die Kostentragungspflicht der Bestattung übernimmt derjenige, der die Bestattung veranlasst hat, folglich die Angehörigen. Diese Kostentragungspflicht ist gesetzlich geregelt. Hat der Verstorbene keine Angehörigen, veranlasst die örtliche Behörde die Bestattung und übernimmt ggf. die Kosten.

Freie Wahl eines Bestattungsunternehmens
 
Grundsätzlich ist es jedem Bestattungsunternehmen möglich, eine Bestattung in ganz Deutschland durchzuführen. Der Angehörige ist berechtigt einen Bestatter frei zu wählen. Aufgrund der räumlichen Nähe ist es jedoch zu empfehlen, ein Bestattungsunternehmen aus seiner Region zu beauftragen.
Hier bieten wir Ihnen unsere Hilfe an, denn Sie können ein Bestattungsunternehmen in Ortsnähe in unserem Bestatterportal frei wählen und direkt Kontakt zu ihm aufnehmen.
 
Welche Aufgaben übernimmt ein Bestatter
 
Ein Bestatter übt seinen Dienstleistungsberuf aus, d. h., dass er einen Verstorbenen beerdigt.
 
 
Im Sterbefall übernimmt ein Bestatter auch sämtliche Formalitäten. Notwendige Dokumente, die der Bestattungspartner benötigt:
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
  • Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
  • Falls vorhanden, Bestattungsvorsorgevertrag, Testament
Zusätzlich kann man den Bestatter mit nachfolgenden Aufgaben betraut:
  • Totenschein ausstellen lassen
  • Bestattungsvorsorge prüfen
  • Sterbeurkunde beantragen
  • Erbschein beantragen (Ausnahme: Erbschaft soll ausgeschlagen werden)
  • Lebens- und Unfallversicherung informieren
  • Krankenkasse informieren
  • Arbeitgeber informieren
  • Bank informieren (laufende Zahlungen stornieren)
  • Rentenkasse und Behörden informieren
  • Ggf. Wohnung kündigen
  • Mitgliedschaften in Vereinen/Verbänden kündigen
  • Abonnements kündigen
  • Testament eröffnen lassen
Besprechen Sie daher persönlich mit Ihrem Bestattungs-partner, welche Aufgaben er für Sie übernehmen soll.

Weitere Tätigkeiten eines Bestatters
Verbunden mit dem Ableben eines Menschen ist die Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, ggf. auch die Bergung (nach Unfällen),  die Entkleidung sowie Waschung in Spezialräumen, die kosmetische Behandlung und Einkleidung. Der Verstorbene wird in den ausgewählten Sarg gelegt. Er arrangiert eine Bestattung mit kirchlichen oder weltlichen Trauerfeiern und setzt den Sarg oder die Urne im Grab bei.
 

Bestattungsvorsorge
 
Manche Menschen haben schon zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge getroffen. Diese hat grundsätzlich Vorrang, wenn es um die Bestattung des Verstorbenen geht.
Eine Bestattungsvorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen getroffen werden. Auch Grabpflegeverträge können mit  Friedhofsgärtnereien geschlossen werden. Versicherungen bieten ebenso Vorsorgeverträge an.
Im Allgemeinen werden jedoch Bestattungsvorsorgeverträge mit Bestattern direkt abgeschlossen. So kann der Bestatter, dem man schon zu Lebzeiten vertraut, die Bestattung gemeinsam nach Ihrem individuellen Wunsch gestalten. In diesen Verträgen ist die Art der Bestattung geregelt (z. B. Feuer- oder Erdbestattung, Umfang der Abschiedsfeier, Blumendekoration auf dem Sarg, Urnenwahl, Sargwahl u. v. m).  Auch wählen viele Menschen schon vorab, welche Kleidung sie tragen möchten oder welche Gegenstände mit in den Sarg gelegt werden sollen. Ihr Bestatter berät Sie in dieser Angelegenheit gerne.
 
 
Mit welchen Kosten ist zu rechnen
Grundsätzlich ist die Bestattung von den Angehörigen zu zahlen. Diese Kosten teilen sich wie folgt auf:
Gebühren und Fremdleistungen
  • Bestattungsgrundgebühr
  • Grabnutzungsgebühr
  • Einrichtung oder Verlängerung des Nutzungsrechtes
  • Kremierung und Urnenbeisetzung
  • Benutzung der Friedhofseinrichtungen
  • Gebühren für Behörden und Kirche
  • Aufbewahrungsgebühren
Sonstige Kosten
  • Überführungskosten
  • Sarg oder Urne
  • Blumenschmuck
  • Trauerdrucksachen
  • Redner, Träger, musikalische Begleitung
  • ärztlicher Leichenschauschein
Private Kosten
  • Trauerkleidung
  • Trauerfeier
Nachfolgekosten
Diese Kosten können über die Ruhezeit jährlich oder als Gesamtsumme mit der Bestattung anfallen:
  • Grabpflege durch den Nutzungsberechtigten für die gesamte Ruhezeit oder als Dauerpflege durch einen Friedhofsgärtner
  • Grabstein vom Steinmetz
  • Erstellen des Fundamentes, Beschriftung
  • Grabeinfassung
  • Entfernen des Grabmals nach Ende der Ruhezeit
  • Umbettung im Zuge persönlicher Ortsveränderungen

Wahl der Bestattungsart
Die häufigste gewählte Form der Bestattung in Deutschland sind die Erd- oder Feuerbestattung. Bereits mehr als die Hälfte aller Bestattungen sind inzwischen Feuerbestattungen. Man unterscheidet zwischen Erd- und Feuerbestattung, Gruft- oder Luftbestattung sowie die Körperspende.
Erdbestattung
Die Sargbestattung des Leichnams erfolgt typischerweise in der Erde eines Friedhofs. Die Bestattung erfolgt dabei im Einzel-, Gemeinschafts- oder Massengrab.
Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam  in einem zugelassen Krematorium verbrannt. Nach vorheriger Absprache ist es ggf. möglich, eine Trauerfeier vor der Einäscherung am Sarg oder nach der Einäscherung an der Urne stattfinden zu lassen.  Die Ascheüberreste werden von dem Mitarbeiter des Krematoriums in einer Aschekapsel hineingegeben und versiegelt.
Der Bestatter erhält nach der Einäscherung die Aschekapsel zurück und stellt diese in die ausgewählte Schmuckurne. Die Bestattung der Urne erfolgt auf dem Friedhof, im Friedwald, ggf. in einer Urnenwand (Kolumbarium). Für eine Seebestattung ist eine spezielle Seebestattungsurne zu wählen. Es besteht inzwischen auch die Möglichkeit, aus Teilen der Ascheüberresten Diamanten als Erinnerungsstück herstellen zu lassen.
Ihr Bestatter informiert Sie ausführlich über die Bestattungsmöglichkeiten und bespricht gerne auch die Wahl der Bestattungsart.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem frei wählbaren Bestattungspartner. Sprechen Sie ihn direkt auf unsere individuellen und liebevollen Produkte an. Dieser bestellt unsere Produkte für Sie gerne bei uns.
Sollte Ihr Bestatter unsere Produkte nicht im Sortiment führen, können Sie auch alternativ direkt bei uns im Online-Shop bestellen.

Ihr Team von
 
www.urnen-mit-herz.de